Veröffentlichung Rundschreiben: Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen
Erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen und Zuwendungen über 10.000,00 Euro müssen
bis zum 30.06. des Folgejahres veröffentlicht werden. Dies gilt für Vereine, Stiftungen und
Unternehmen, die Beiträge, Subventionen, Zuwendungen von öffentlichen Körperschaften
erhalten. Ausgenommen sind allgemeine Unterstützungsmaßnahmen und Gegenleistungen für
Aufträge. Die Veröffentlichung muss Informationen wie den Betrag, das ausgebende Subjekt
und den Grund umfassen. Nichteinhaltung führt zu Strafen von mindestens 2.000,00 Euro und
möglichen Rückzahlungen. Beiträge die bereits im nationalen Register eingetragen sind,
erfordern keine zusätzliche Veröffentlichung.
Neue Auflagen gibt es für Kontrollorgane von Gesellschaften und ein neues verpflichtendes
Förderprogramm bei Beiträgen an Unternehmen für zentrale Verwaltungsbehörden.