012: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2015
Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2015
Mit dem Finanzgesetz 2015 wurde erneut die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Wenn man diese Möglichkeit der Aufwertung in Anspruch nimmt, wird bei einem zukünftigen Verkauf der Beteiligungen, bei welchen ein Mehrerlös anfällt, nur mehr die Differenz zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert für die Einkommenssteuer besteuert.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden
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Veröffentlichung Publikation: Zweijähriger Vorab-Vergleich (Konkordat)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
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Veröffentlichung Rundschreiben: Unterlagen zur Erstellung einer Zwischensituation
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)