060: Steuerliche Zahlungsfristen und Vorschriften im August: Aufschub auf 20.08.
Steuerliche Zahlungsfristen und Vorschriften im August: Aufschub auf
20.08.
Alle steuerlichen Zahlungsfristen und Verpflichtungen, die im Zeitraum 1. August bis 20. August fällig sind, können straf- und zinsfrei auf den 20. August aufgeschoben werden. Der Aufschub betrifft nur die Zahlungen über den Zahlungsvordruck F24 und nicht auch die Zahlungen mittels F23 (z.B. Register- und Stempelgebühr, Katastergebühr).
Betrifft:
An alle Kunden
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Veröffentlichung Publikation: Zweijähriger Vorab-Vergleich (Konkordat)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
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Veröffentlichung Rundschreiben: Unterlagen zur Erstellung einer Zwischensituation
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)