067: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
Alle Beherbergungsbetriebe und Vermieter von Unterkünften zur Kurzzeitvermietung oder zu touristischen Zwecken müssen den neuen Nationalen Identifikationscode (CIN) für die betroffenen Wohneinheiten/Strukturen besitzen oder erhalten. Der CIN muss in allen Werbeanzeigen, auf Buchungsportalen und am Betriebsgebäude sichtbar angebracht werden.
Betrifft:
An alle Beherbergungsbetriebe und Vermieter von Unterkünften für kurzfristige Vermietung auch für Tourismuszwecke
Die Rechte an diesem Werk liegen bei WINKLER & SANDRINI. Der Inhalt steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen CC-by-sa 2.5 Italy und kann unter diesen Bedingungen (by = Namensnennung; sa = Weitergabe unter gleichen Bedingungen) bearbeitet, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.
-
Veröffentlichung Publikation: Die Steuererklärung Vordruck 770/2024 für 2023
-
Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 3. Trimester 2024 - Frist: 2.12.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift Verbrauchssteuer Diesel 3. Trimester 2024 Termin 31. Oktober 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Die Steuergutschrift für Neuinvestitionen "Transitition 5.0": 2024 und 2025
-
Veröffentlichung Publikation: Fragen 770