Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024
Für die von uns betreuten Gemeinden und anderen nicht-gewerblichen Körperschaften, die für ihrer gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2023 Steuergutschriften für Strom und Erdgas (für andere Energieverwendungen als thermoelektrische Verwendungen) in Anspruch genommen (verrechnet) haben, d.h. für die in folgender Tabelle angeführten Steuerguthaben der Jahre 2022 und 2023, wird unsere Kanzlei den Abschnitt RU der Einkommensteuererklärung ENC/2024 für das Jahr 2023 ausfüllen.